formundfrist.de
Mietrecht · § 556 Abs. 3 BGB

Nebenkostenabrechnung nach dem Auszug: welche Frist gilt?

Zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums, nicht nach Ihrem Auszug. Wer im Mai 2026 auszieht und dessen Abrechnungsjahr am 31.12.2026 endet, muss die Abrechnung bis zum 31.12.2027 bekommen. Danach ist eine Nachforderung ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 BGB). Ein Guthaben bekommen Sie trotzdem, und Ihre Kaution ist spätestens dann fällig.

Der Denkfehler, der fast alle betrifft

Nach dem Auszug warten viele zwölf Monate und halten die Sache dann für erledigt. Das Gesetz rechnet aber von einem anderen Tag aus:

§ 556 Absatz 3 Satz 2 BGB

„Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.“
Stand 21.08.2026 · gesetze-im-internet.de

Maßgeblich ist also das Ende des Abrechnungszeitraums, in aller Regel der 31. Dezember. Ihr Auszugstag spielt für diese Frist keine Rolle. Wer im Februar auszieht, wartet deshalb im Extremfall fast zwei Jahre auf die letzte Abrechnung, und sie ist trotzdem pünktlich.

Auch der zweite verbreitete Wunsch geht ins Leere: Eine vorgezogene Abrechnung nur für Ihre Monate können Sie nicht verlangen. Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass der Vermieter zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet ist (§ 556 Abs. 3 Satz 4 BGB).

Rechnen Sie Ihren Stichtag aus

Bis wann muss die Abrechnung da sein?

Kostenlos

Ihr letzter Vertragstag, nicht der Tag der Schlüsselübergabe.

Steht auf Ihrer letzten Abrechnung. Meist das Kalenderjahr.

Stichtag des Vermieters

Tragen Sie das Mietende ein.

Der Rechner nimmt den Abrechnungszeitraum, in den Ihr Mietende fällt, und legt die Zwölf-Monats-Frist darauf. Endet Ihr Mietverhältnis genau am Schlusstag des Zeitraums, zählt dieser Zeitraum noch mit.

Was passiert, wenn der Stichtag verstreicht

Zwei Fristen, nicht eine

Neben der Frist des Vermieters läuft Ihre eigene: Einwendungen gegen eine Abrechnung müssen Sie binnen zwölf Monaten ab Zugang mitteilen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Diese Frist beginnt mit dem Briefkasten, nicht mit dem Abrechnungsjahr. Wer sie verstreichen lässt, kann auch inhaltliche Fehler nicht mehr rügen.

Kaution und Abrechnung: wie beides zusammenhängt

Solange die Abrechnung aussteht, darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution zurückhalten, üblicherweise in der Größenordnung von drei bis vier Monatsvorauszahlungen. Nicht die ganze Kaution und nicht ohne Begründung. Der unstreitige Rest ist sofort fällig.

Wie lange der Vermieter die Kaution insgesamt behalten darf und wann Ihr Anspruch verjährt, steht auf unserer Seite Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten?. Kam die Abrechnung zu spät, hilft Abrechnung kam zu spät weiter.

Abrechnung da? Dann prüfen Sie beide Fristen

Der Nebenkosten-Rechner prüft, ob die Abrechnung rechtzeitig kam und bis wann Ihre Einwendungsfrist läuft, und erstellt das Einwendungsschreiben mit den passenden Fundstellen.

Zum Nebenkosten-Rechner

Häufige Fragen

Muss der Vermieter nach meinem Auszug sofort abrechnen?

Nein. Er darf das Ende des laufenden Abrechnungszeitraums abwarten und hat danach zwölf Monate Zeit. Eine vorgezogene Teilabrechnung nur für Ihre Monate können Sie nicht verlangen (§ 556 Abs. 3 Satz 4 BGB).

Ich bin im Februar ausgezogen. Bis wann muss die Abrechnung da sein?

Bei einem Abrechnungsjahr bis zum 31. Dezember: bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Das sind vom Auszug an gerechnet fast 23 Monate. Unangenehm, aber rechtmäßig.

Bekomme ich mein Guthaben auch, wenn die Abrechnung zu spät kam?

Ja. Die Ausschlussfrist trifft nur die Nachforderung des Vermieters. Ein Guthaben aus Ihren Vorauszahlungen bleibt bestehen und kann eingefordert werden, bis der Anspruch verjährt (drei Jahre ab dem Jahresende).

Darf der Vermieter meine Kaution behalten, bis abgerechnet ist?

Nur einen angemessenen Teil, orientiert an der zu erwartenden Nachzahlung, üblicherweise drei bis vier Monatsvorauszahlungen. Die volle Kaution wegen einer offenen Abrechnung zurückzuhalten, ist unzulässig; den Rest sollten Sie ausdrücklich einfordern.

Die Abrechnung kam pünktlich, ist aber falsch. Wie lange kann ich widersprechen?

Zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Diese Frist läuft unabhängig davon, wann Sie ausgezogen sind, und sie ist die einzige, die Sie selbst versäumen können.

Kein Rechtsrat. Diese Seite erklärt eine gesetzliche Regelung allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Wir sind keine Rechtsanwälte, keine Behörde und kein Mieterverein. Alle genannten Normen sind verlinkt, damit Sie sie selbst nachlesen können. Abweichende Abrechnungszeiträume sind zulässig; maßgeblich ist der Zeitraum, der auf Ihrer Abrechnung steht.