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Betriebskostenabrechnung

Nach zwölf Monaten sind Ihre Einwände verloren.

Wer nicht rechtzeitig widerspricht, kann eine falsche Abrechnung später nicht mehr angreifen. Rechnen Sie nach, wie lange Sie noch haben, und ob der Vermieter selbst zu spät war.

Rechnung kostenlos § 556 Abs. 3 BGB Schreiben für 19,90 €

Der Vermieter muss die Betriebskosten innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen (§ 556 Abs. 3 BGB). Versäumt er das, ist eine Nachforderung ausgeschlossen. Ein Guthaben müssen Sie trotzdem bekommen. Für eigene Einwendungen haben Sie zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung.

Fristenrechner

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Meist der 31. Dezember. Steht oben auf der Abrechnung.

Der Tag, an dem sie bei Ihnen ankam, nicht ihr Briefdatum.

Optional. Zeigt, was auf dem Spiel steht. Bei Guthaben leer lassen.

Ein Beispiel, durchgerechnet

Sarahs Abrechnungszeitraum endete am 31. Dezember 2024. Damit hatte ihr Vermieter bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, abzurechnen.

Die Abrechnung kam aber erst am 15. März 2026, mit einer Nachforderung von 420 €. Weil die Zwölf-Monats-Frist verstrichen war, ist die Nachforderung nach § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB ausgeschlossen: Sarah muss die 420 € nicht zahlen.

Ein Guthaben hätte sie trotzdem bekommen. Die Frist schützt nur vor Nachzahlungen. Und für Einwendungen gegen einzelne Posten hätte sie noch bis zum 15. März 2027 Zeit, zwölf Monate ab Zugang.

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Einmalzahlung, kein Abo, kein Konto nötig. Endpreis, keine Umsatzsteuer nach § 19 UStG.
Zahlung über Stripe (Karte, PayPal, Klarna, Apple Pay, Google Pay). Sofort als PDF und Word, 30 Tage abrufbar.

Häufige Fragen

Wie lange kann ich einer Nebenkostenabrechnung widersprechen?

Zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung. Danach sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 und 6 BGB).

Die Frist läuft unabhängig davon, ob Sie den Fehler schon kennen. Deshalb: erst die Frist wahren und Belegeinsicht verlangen, dann in Ruhe prüfen.

Bis wann muss der Vermieter abrechnen?

Binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Bei einem Kalenderjahr also bis zum 31. Dezember des Folgejahres.

Versäumt er das, kann er keine Nachforderung mehr verlangen, außer er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Ein Guthaben muss er trotzdem auszahlen.

Darf ich die Belege sehen?

Ja. Sie können Einsicht in die Rechnungen und Belege verlangen, auf denen die Abrechnung beruht.

Solange die Einsicht nicht gewährt wurde, können Sie die Nachzahlung zurückhalten. Genau das verlangt dieses Schreiben mit.

Muss ich begründen, was falsch ist?

Für die Fristwahrung nicht. Es genügt, fristgerecht Einwendungen zu erheben und Belegeinsicht zu verlangen.

Deshalb kommt dieses Werkzeug ohne juristische Prüfung aus: Es wahrt eine Frist und übt ein Einsichtsrecht aus. Es streitet nicht über einzelne Posten.

Was prüft dieses Werkzeug nicht?

Ob die einzelnen Kosten umlagefähig sind, ob der Verteilerschlüssel stimmt, ob die Fläche richtig ist.

Das sind Fragen des Einzelfalls. Wenn Sie die Belege haben und etwas nicht stimmt, hilft ein Mieterverein (ab etwa 40 € im Jahr), und dann geht es um deutlich mehr Geld als diese 19,90 €.

Zum Nachlesen

Alle Fundstellen führen zu gesetze-im-internet.de, dem amtlichen Angebot des Bundesministeriums der Justiz.

Kein Rechtsrat, keine Behörde. Dieses Werkzeug erstellt ein Schreiben nach Ihren Angaben und berechnet Fristen aus dem Gesetz. Es bewertet Ihren Einzelfall nicht und prüft die einzelnen Kostenpositionen nicht. Dafür hilft ein Mieterverein, ab etwa 40 € im Jahr. Die Texte entstehen mit Unterstützung eines KI-Systems.