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Rubrik · BGB, BEEG, TzBfG

Arbeitsrecht

Kündigungsfristen, die nach Betriebszugehörigkeit staffeln — und eine Formvorschrift, die keine Abkürzung erlaubt.

Werkzeuge

01 Arbeitsvertrag kündigenStaffelfristen nach Betriebszugehörigkeit. Vier Wochen? Vielleicht vier Monate. §§ 622, 623 BGB 02 Elternzeit anmeldenDas optimale Fenster ist eine Woche breit — zwischen Kündigungsschutz und Frist. §§ 16, 18 BEEG 03 Teilzeit beantragenDrei Monate Vorlauf — und Schweigen des Arbeitgebers gilt als Zustimmung. § 8 TzBfG