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Rubrik · BGB, BEEG, TzBfG

Arbeitsrecht

Kündigungsfristen, die nach Betriebszugehörigkeit staffeln, und eine Formvorschrift, die keine Abkürzung erlaubt. Dazu Elternzeit, Teilzeit und das Arbeitszeugnis – überall entscheidet ein Datum, das früher liegt als gedacht.

Werkzeuge

01 Arbeitsvertrag kündigenStaffelfristen nach Betriebszugehörigkeit. Vier Wochen? Vielleicht vier Monate. §§ 622, 623 BGB 02 Elternzeit anmeldenDas optimale Fenster ist eine Woche breit, zwischen Kündigungsschutz und Frist. §§ 16, 18 BEEG 03 Teilzeit beantragenDrei Monate Vorlauf, und Schweigen des Arbeitgebers gilt als Zustimmung. § 8 TzBfG 04 Arbeitszeugnis anfordernEs kommt nicht von allein. Mit Ausschlussfrist, Verjährung und dem Schreiben dazu. § 109 GewO

Antworten

Elternzeit als Vater: wann anmelden?Spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Termin, am besten im Ein-Wochen-Fenster. Mit Rechner. §§ 15, 16, 18 BEEG