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Teilzeit beantragen

Sein Schweigen arbeitet für Sie.

Drei Monate vorher beantragen. Und lehnt der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor Beginn in Textform ab, gilt Ihre Teilzeit als festgelegt (§ 8 Abs. 5 TzBfG). Zwei Fristen, ein Rechner.

Rechnung kostenlos § 8 TzBfG Schreiben für 19,90 €

Wer länger als sechs Monate in einem Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten arbeitet, kann Teilzeit verlangen (§ 8 TzBfG), spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn. Lehnt der Arbeitgeber nicht bis einen Monat vorher in Textform ab, gilt die Verringerung kraft Gesetzes als festgelegt.

Fristenrechner

Kostenlos

Der Antrag muss drei Monate vorher gestellt sein.

Antrag spätestens

…

Antwort des Arbeitgebers bis …
Schweigt er bis dahin gilt sie als festgelegt
Verlangen erstellenVollständig nach § 8 Abs. 2: Stunden, Beginn, Verteilung 19,90 €

Ein Beispiel, durchgerechnet

Jonas möchte ab dem 1. Dezember von 40 auf 30 Stunden gehen. Sein Antrag muss spätestens am 1. September beim Arbeitgeber sein, drei Monate vorher.

Jetzt die Regel, die kaum jemand kennt: Der Arbeitgeber muss bis zum 1. November in Textform antworten, einen Monat vor Beginn. Tut er das nicht, verringert sich die Arbeitszeit automatisch auf 30 Stunden, und auch die gewünschte Verteilung gilt als festgelegt (§ 8 Abs. 5 TzBfG).

Sein Schweigen arbeitet also für Jonas. Voraussetzung ist nur, dass der Antrag vollständig war und nachweisbar zugegangen ist. Beides erledigt das Schreiben.

Teilzeit-Verlangen

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Einmalzahlung, kein Abo, kein Konto nötig. Endpreis, keine Umsatzsteuer nach § 19 UStG.
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Häufige Fragen

Was passiert, wenn der Arbeitgeber gar nicht antwortet?

Dann gewinnen Sie – vorausgesetzt, die Bedingungen oben sind erfüllt: mehr als 15 Beschäftigte, länger als sechs Monate dabei, Antrag rechtzeitig und bestimmt genug. Lehnt er dann nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn in Textform ab, verringert sich die Arbeitszeit kraft Gesetzes wie beantragt (§ 8 Abs. 5 TzBfG). Deshalb gehört der Beginn präzise ins Schreiben. Die Frist rechnet von ihm.

Habe ich überhaupt Anspruch auf Teilzeit?

Zwei Voraussetzungen: Ihr Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate (Abs. 1), und der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer, Auszubildende nicht mitgezählt (Abs. 7). Der Assistent fragt beides ab.

Kann der Arbeitgeber ablehnen?

Nur mit betrieblichen Gründen (Abs. 4), etwa wesentliche Beeinträchtigung von Organisation, Arbeitsablauf oder Sicherheit. Ob solche Gründe vorliegen, ist Einzelfall; dazu sagt unser Schreiben bewusst nichts. Es stellt den Antrag so, dass die Fristen für Sie laufen.

Reicht eine E-Mail?

Ja. Seit dem 01.01.2025 verlangt § 8 Abs. 2 TzBfG nur Textform. Den Zugang sollten Sie trotzdem nachweisen können; bei einem Anspruch, der an einer Frist hängt, bleibt der nachweisbare Weg die sichere Wahl.

Was ist mit befristeter Teilzeit (Brückenteilzeit)?

Das ist § 9a TzBfG, ein eigenes Verfahren mit eigenen Voraussetzungen (mehr als 45 Beschäftigte, Zeitraum ein bis fünf Jahre). Dieses Werkzeug behandelt die unbefristete Verringerung nach § 8.

Zum Nachlesen

Alle Fundstellen führen zu gesetze-im-internet.de, dem amtlichen Angebot des Bundesministeriums der Justiz.

Kein Rechtsrat, keine Behörde. Der Rechner gibt die gesetzlichen Fristen wieder. Ob betriebliche Gründe entgegenstehen, prüfen wir nicht. Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG) und tarifvertragliche Sonderregeln bildet das Werkzeug nicht ab. Lehnt Ihr Arbeitgeber ab, helfen Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht weiter.