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Elternzeit anmelden

Das richtige Fenster ist eine Woche breit.

Spätestens sieben Wochen vor Beginn müssen Sie Elternzeit verlangen — aber der Kündigungsschutz beginnt erst acht Wochen vorher. Wer zu früh anmeldet, schafft eine Schutzlücke. Rechnen Sie Ihr Fenster aus.

Rechnung kostenlos §§ 16, 18 BEEG Schreiben für 19,90 €

Fenster-Rechner

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Entscheidet über die Frist: 7 Wochen vor dem 3. Geburtstag, 13 Wochen danach.

Bei Müttern oft direkt nach dem Mutterschutz, bei Vätern häufig der Geburtstag.

Optimales Anmeldefenster

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Häufige Fragen

Reicht eine E-Mail für das Elternzeit-Verlangen?

Ja, seit dem 01.01.2025. § 16 Abs. 1 BEEG verlangt nur noch Textform. Aber: Sie müssen den Zugang im Zweifel beweisen können — und bei etwas, an dem Kündigungsschutz und zwei Jahre Bindung hängen, ist ein nachweisbarer Weg (Einwurf-Einschreiben oder Übergabe mit Empfangsbestätigung) die sichere Wahl.

Warum soll ich nicht so früh wie möglich anmelden?

Weil der Kündigungsschutz des § 18 BEEG frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit einsetzt. Wer fünf Monate vorher verlangt, hat dazwischen Wochen, in denen der Arbeitgeber vom Elternzeitwunsch weiß, der besondere Schutz aber noch nicht greift. Das optimale Fenster liegt zwischen acht und sieben Wochen vor Beginn.

Muss der Arbeitgeber zustimmen?

Nein. Elternzeit bis zum dritten Geburtstag ist ein einseitiger Anspruch — Sie verlangen sie, Sie beantragen sie nicht. Der Arbeitgeber kann sie nicht ablehnen; er soll sie bescheinigen (§ 16 Abs. 1 Satz 8 BEEG).

Was ist die Zwei-Jahres-Bindung?

Mit dem Verlangen müssen Sie erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Sie Elternzeit nehmen (§ 16 Abs. 1 Satz 2 BEEG). An diese Erklärung sind Sie gebunden — wer unbedacht nur ein Jahr angibt, braucht für eine Verlängerung die Zustimmung des Arbeitgebers. Das Schreiben formuliert diese Erklärung deshalb ausdrücklich.

Ist das auch der Elterngeld-Antrag?

Nein. Elterngeld beantragen Sie getrennt bei der Elterngeldstelle Ihres Landes. Dieses Schreiben regelt nur die Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber — die Anleitung im Paket erklärt die Abgrenzung.

Kein Rechtsrat, keine Behörde. Der Rechner gibt die gesetzlichen Fristen wieder und prüft Ihren Einzelfall nicht. Sonderfälle — Anschluss an Mutterschutz (§ 16 Abs. 2 BEEG), Härtefälle, befristete Verträge — bildet er nicht ab. Elterngeld ist ein getrennter Antrag bei der Elterngeldstelle.