Die Regel, die kaum jemand kennt
Seit dem 1. Juli 2022 gilt: Wer einen Dauervertrag auf seiner Website abschließen lässt, muss ihn dort auch kündigen lassen. Das Gesetz beschreibt genau, wie das auszusehen hat, und es sagt auch, was passiert, wenn es fehlt:
§ 312k Absatz 6 BGB: die Folge bei Verstößen
„Werden die Schaltflächen und die Bestätigungsseite nicht entsprechend den Absätzen 1 und 2 zur Verfügung gestellt, kann ein Verbraucher einen Vertrag … jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.“Stand 21.08.2026 · gesetze-im-internet.de
Das ist der Unterschied zwischen „ich komme im Oktober nächsten Jahres raus“ und „ich bin ab heute raus“. Bei einem Fitnessstudio-Vertrag mit 18 Monaten Restlaufzeit und 40 Euro im Monat sind das über 700 Euro.
Was die Schaltfläche können muss, Punkt für Punkt
- Sie existiert und ist leicht zu finden. Ständig verfügbar, unmittelbar und leicht zugänglich, sagt das Gesetz. Versteckt hinter dem Login oder drei Menüebenen tief ist das nicht.
- Beschriftung „Verträge hier kündigen“ oder eine ebenso eindeutige Formulierung, gut lesbar und mit nichts anderem beschriftet.
- Sie führt unmittelbar zur Bestätigungsseite, auf der Sie Kündigungsart, Ihre Identifizierung, den Vertrag und den gewünschten Beendigungszeitpunkt angeben können.
- Dort ein Knopf „jetzt kündigen“, wieder eindeutig beschriftet.
- Sie können die Erklärung speichern, mit Datum und Uhrzeit (§ 312k Abs. 3 BGB).
- Sofortige Bestätigung in Textform mit Inhalt, Zugangszeit und Beendigungstermin (§ 312k Abs. 4 BGB).
Neu: keine Ablenkung auf der Bestätigungsseite
Der Bundesgerichtshof hat am 16. Juli 2026 entschieden (I ZR 200/25), dass die Bestätigungsseite keine Hinweise auf Kündigungsalternativen enthalten darf. Im entschiedenen Fall stand dort bei einem großen Fitnessstudio-Betreiber ein oranger Knopf zum Pausieren des Vertrags. Der BGH: Die Bestätigungsseite dient allein dazu, die Angaben aufzunehmen und die Kündigung zu erklären. Wer dort ein Pausieren-Angebot oder einen Rabatt platziert, verstößt gegen § 312k BGB.
Machen Sie den Test
Prüfen Sie die Kündigungsseite Ihres Anbieters
KostenlosDie Pflicht zur Kündigungsschaltfläche gilt für Verträge, die man auf der Website abschließen kann (§ 312k Abs. 1 BGB).
Sie muss ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein (§ 312k Abs. 2 Satz 4 BGB).
Neu seit dem BGH-Urteil vom 16.07.2026: Angebote wie das Pausieren des Vertrags gehören dort nicht hin.
§ 312k Abs. 4 BGB verlangt die sofortige Bestätigung in Textform, mit Zugangszeitpunkt und Beendigungstermin.
Ihr Kündigungsrecht
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Beantworten Sie die vier Fragen oben.
Wichtig: Bildschirmfotos zuerst. Fotografieren Sie die Seite mit sichtbarem Datum, bevor der Anbieter nachbessert. Diese Bilder sind später Ihr Beweis, und Anbieter reparieren solche Seiten erfahrungsgemäß schnell, wenn ein Urteil durch die Presse geht.
Für welche Verträge das gilt
- Fitnessstudio und Sportverein, wenn die Mitgliedschaft online abschließbar ist. Genau darum ging es im BGH-Fall.
- Handyvertrag, DSL und Streaming. Telekom, Vodafone, o2, 1&1, freenet und die Streaming-Anbieter fallen darunter, soweit der Abschluss über die Website läuft.
- Zeitschriften-Abos, Partnerbörsen, Software-Abos, Lieferdienste und jede andere entgeltliche Mitgliedschaft mit Laufzeit.
- Nicht erfasst: Verträge, die sich nur im Laden oder am Telefon schließen lassen, Finanzdienstleistungen, und Verträge, für die das Gesetz eine strengere Form als die Textform verlangt.
Ist die Schaltfläche in Ordnung, hilft eine zweite Regel: Bei Verträgen, die sich stillschweigend verlängern, darf die Kündigungsfrist seit März 2022 höchstens einen Monat betragen, und die Verlängerung darf nur auf unbestimmte Zeit laufen (§ 309 Nr. 9 BGB). Alte Klauseln mit drei Monaten Frist sind in Neuverträgen unwirksam.
So kündigen Sie, wenn der Button fehlt
- Beweis sichern. Bildschirmfotos der Startseite, des Fußbereichs und, falls vorhanden, der Bestätigungsseite. Mit sichtbarem Datum, etwa indem Sie die Uhr des Rechners mit ins Bild nehmen.
- Schriftlich kündigen und sich ausdrücklich auf § 312k Abs. 6 BGB berufen: mit sofortiger Wirkung, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Dieser Zusatz kostet nichts und schützt Sie, falls die Prüfung am Ende anders ausfällt.
- Nachweisbar zustellen, per Einwurf-Einschreiben oder mit Empfangsbestätigung. Es zählt der Zugang.
- Zahlungen im Blick behalten. Bucht der Anbieter weiter ab, können Sie einer Lastschrift binnen acht Wochen bei Ihrer Bank widersprechen. Widersprechen Sie zusätzlich schriftlich beim Anbieter, sonst bleibt die Forderung im Raum.
Kündigung schreiben, mit beiden Begründungen
Der Assistent rechnet Ihre zulässige Frist nach § 309 Nr. 9 BGB aus und schreibt die Kündigung mit sofortiger Wirkung nach § 312k Abs. 6 BGB, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Ihre Prüfpunkte von oben kommen als Anlage mit, jeder mit der passenden Norm.
Zum Kündigungs-AssistentenHäufige Fragen
Gilt das auch, wenn ich den Vertrag im Studio unterschrieben habe?
Es kommt nicht darauf an, wie Sie abgeschlossen haben, sondern ob der Vertrag auf der Website abgeschlossen werden kann (§ 312k Abs. 1 BGB). Bietet der Anbieter den Online-Abschluss an, braucht er die Kündigungsschaltfläche, auch wenn Sie selbst vor Ort unterschrieben haben.
Der Button ist da, aber daneben wird das Pausieren angeboten. Reicht das?
Nein, das ist seit dem 16. Juli 2026 höchstrichterlich geklärt. Der BGH hat entschieden (I ZR 200/25), dass die Bestätigungsseite keine Informationen zu Kündigungsalternativen enthalten darf. Sie dient allein dazu, die Angaben aufzunehmen und die Kündigung zu erklären.
Bin ich dann wirklich sofort raus?
Der Wortlaut ist eindeutig: jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (§ 312k Abs. 6 BGB). Ehrlich dazu: Ob ein bestimmter Mangel der Seite im Einzelfall genügt, entscheidet im Streit ein Gericht, und dazu gibt es bislang wenig Rechtsprechung. Deshalb kündigt man sofort und hilfsweise zum nächsten regulären Termin: Dann steht man in keinem Fall schlechter da.
Was, wenn der Anbieter die Seite inzwischen repariert hat?
Dann zählt der Zustand zu dem Zeitpunkt, an dem Sie kündigen wollten. Genau deshalb sind Bildschirmfotos mit Datum so wichtig: Sie sind Ihr Beweis. Ohne sie steht Aussage gegen Aussage.
Mein Vertrag hat drei Monate Kündigungsfrist. Ist das erlaubt?
Bei Verträgen, die sich stillschweigend verlängern, nicht mehr: Seit dem 1. März 2022 darf die Kündigungsfrist dort höchstens einen Monat betragen, und die Verlängerung darf nur auf unbestimmte Zeit laufen (§ 309 Nr. 9 BGB). Für die Erstlaufzeit bleiben bis zu 24 Monate zulässig.
Kein Rechtsrat. Diese Seite erklärt eine gesetzliche Regelung allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Wir sind keine Rechtsanwälte, keine Behörde und kein Mieterverein. Alle genannten Normen sind verlinkt, damit Sie sie selbst nachlesen können. Ob eine konkrete Kündigungsseite den Vorgaben genügt, bewerten wir nicht: Diese Seite erklärt die Prüfpunkte, ansehen und entscheiden müssen Sie selbst.