Zwei Regeln entscheiden, wann Sie aus einem Dauervertrag herauskommen. Die erste kennt fast niemand: Seit Juli 2022 braucht jeder Anbieter, bei dem man online abschließen kann, eine Kündigungsschaltfläche mit genau vorgeschriebenem Ablauf. Fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, gilt keine Frist mehr (§ 312k Abs. 6 BGB). Die zweite begrenzt die Frist selbst: Bei Dauerverträgen sind höchstens ein Monat zulässig, auch vor Ablauf der Erstlaufzeit (§ 309 Nr. 9 BGB).
Ihre Frist und Ihr Sofort-Recht
KostenlosSteht im Vertrag oder in der Bestätigungsmail.
Über 24 Monate wären unzulässig (§ 309 Nr. 9 a BGB).
Mehr als ein Monat ist bei Dauerverträgen unwirksam (§ 309 Nr. 9 c BGB). Wir rechnen dann mit einem Monat.
Sie muss ständig verfügbar und leicht zugänglich sein (§ 312k Abs. 2 BGB).
Seit dem BGH-Urteil vom 16.07.2026 sind Alternativangebote dort unzulässig.
Ihr frühestes Vertragsende
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Tragen Sie den Vertragsbeginn ein.
So wird gerechnet
Ein Beispiel, durchgerechnet
Jan hat im März 2025 online eine Mitgliedschaft abgeschlossen: 24 Monate Laufzeit, 39,90 € im Monat, laut Vertrag drei Monate Kündigungsfrist. Er will raus, findet auf der Website aber nur ein Kontaktformular.
Zwei Funde ändern alles. Erstens: Die drei Monate sind unwirksam, denn bei Dauerverträgen sind höchstens ein Monat zulässig (§ 309 Nr. 9 Buchstabe c BGB). Zweitens: Ohne Kündigungsschaltfläche greift § 312k Abs. 6 BGB, und die Kündigung wirkt sofort.
Statt bis Februar 2027 zu zahlen, ist Jan sofort draußen. Die Differenz sind rund 700 €. Sein Schreiben kündigt fristlos und hilfsweise ordentlich, damit er auch dann nicht schlechter steht, wenn der Anbieter die Sache anders sieht.
Kündigungsschreiben mit § 312k-Begründung
9,90 €- Kündigung mit sofortiger Wirkung nach § 312k Abs. 6 BGB, hilfsweise ordentlich
- Die Punkte, die Sie vorgefunden haben, als Anlage mit Norm und Datum
- Fristenübersicht: Erstlaufzeit, zulässige Frist, spätester Zugang
- Anleitung: Beweise sichern, zustellen, Lastschrift stoppen
Einmalzahlung, kein Abo, kein Konto nötig. Endpreis, keine Umsatzsteuer nach § 19 UStG.
Zahlung über Stripe (Karte, PayPal, Klarna, Apple Pay, Google Pay). Sofort als PDF und Word, 30 Tage abrufbar.
Häufige Fragen
Was bringt mir die Berufung auf § 312k Abs. 6 BGB?
Sie kündigen sofort statt zum Laufzeitende. Bei einem Zweijahresvertrag mit 40 € im Monat können das mehrere hundert Euro sein. Voraussetzung ist, dass der Anbieter die Vorgaben zur Kündigungsschaltfläche nicht erfüllt, und genau das prüfen Sie selbst mit unserer Liste.
Und wenn der Anbieter das anders sieht?
Deshalb kündigt unser Schreiben immer zweifach: mit sofortiger Wirkung und hilfsweise zum nächstmöglichen ordentlichen Termin. Geht die Berufung auf § 312k Abs. 6 BGB nicht durch, greift die zweite Erklärung, und Sie haben nichts verloren.
Mein Vertrag sagt drei Monate Kündigungsfrist. Stimmt das?
Bei Dauerverträgen über regelmäßige Leistungen nicht: § 309 Nr. 9 Buchstabe c BGB lässt höchstens einen Monat zu, und zwar auch vor Ablauf der Erstlaufzeit. Längere Klauseln sind unwirksam. Ausgenommen sind unter anderem Versicherungsverträge.
Ich habe im Studio unterschrieben, nicht online. Gilt das trotzdem?
Es kommt darauf an, ob der Anbieter den Abschluss auf seiner Website anbietet (§ 312k Abs. 1 BGB), nicht darauf, wie Sie selbst abgeschlossen haben. Bietet er ihn an, muss die Kündigungsschaltfläche da sein.
Prüft ihr die Website meines Anbieters?
Nein, und das ist Absicht. Sie sehen selbst nach und kreuzen an, was Sie vorgefunden haben; wir formulieren daraus die Kündigung und nennen die passende Norm. Machen Sie vorher Bildschirmfotos mit sichtbarem Datum: Anbieter bessern solche Seiten schnell nach.
Was, wenn weiter abgebucht wird?
Einer SEPA-Lastschrift können Sie binnen acht Wochen bei Ihrer Bank widersprechen, das Geld kommt zurück. Widersprechen Sie zusätzlich schriftlich beim Anbieter, sonst bleibt die Forderung im Raum. Die Anleitung im Paket erklärt beides.
Kein Rechtsrat, keine Behörde. Kein Rechtsrat, keine Behörde. Wir rechnen Ihre Frist und formulieren die Kündigung aus Ihren Angaben. Ob die Kündigungsseite Ihres Anbieters die Vorgaben erfüllt, bewerten wir nicht, das sehen Sie selbst nach. Versicherungsverträge sind von § 309 Nr. 9 BGB ausgenommen und brauchen ein anderes Vorgehen. Die Texte entstehen mit Unterstützung eines KI-Systems.