Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen (§ 558 BGB). Verlangen heißt: Er fragt, Sie entscheiden. Ohne Ihre Zustimmung muss er klagen, und dafür hat er nur ein enges Zeitfenster. Vier Hürden muss er nehmen: 15 Monate unveränderte Miete, ein Jahr Abstand zur letzten Erhöhung, die Kappungsgrenze und eine formell taugliche Begründung.
Ihre Mieterhöhung prüfen
KostenlosDer Tag, an dem der Brief bei Ihnen ankam.
Textform genügt (§ 558a Abs. 1 BGB), eine E-Mail reicht also. Nur mündlich ist unwirksam.
Ohne taugliche Begründung ist das Verlangen unwirksam (§ 558a Abs. 2 BGB).
Letzte Mieterhöhung oder, wenn es noch keine gab, der Mietbeginn.
Nach einer Erhöhung gilt zusätzlich die Jahressperre (§ 558 Abs. 1 Satz 2 BGB).
Ohne Betriebskosten und ohne Heizkosten.
Der Betrag, dem Sie zustimmen sollen.
Nur nötig, wenn sie sich seither geändert hat. Sonst leer lassen, dann rechnen wir mit der bisherigen Miete.
In angespannten Wohnungsmärkten senken die Länder die Grenze auf 15 Prozent (§ 558 Abs. 3 Satz 2 BGB). Meist dieselben Gemeinden wie bei der Mietpreisbremse.
Ihre Zustimmungsfrist
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Tragen Sie Zugang, letzte Änderung und beide Mieten ein.
So wird gerechnet
Ein Beispiel, durchgerechnet
Bei Familie Radke kommt am 14. April 2026 ein Brief: Die Nettokaltmiete soll von 720 € auf 860 € steigen, begründet mit dem Mietspiegel. Das sind 19,4 % mehr, 140 € im Monat, 1.680 € im Jahr.
Die Rechnung: Die Miete lag vor drei Jahren bei 720 €, in ihrer Stadt gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent. Zulässig wären damit höchstens 828 €. Die verlangten 860 € liegen 32 € über der Kappungsgrenze, unabhängig davon, was der Mietspiegel sagt.
Familie Radke stimmt deshalb nur bis 828 € zu. Diese Teilzustimmung ist der unterschätzte Zug: Sie hält den Streit klein, und für den Rest müsste der Vermieter klagen. Zeit dafür hat er nur bis zum 30. September 2026.
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- Bei qualifiziertem Mietspiegel: die Angaben nach § 558a Abs. 3 BGB angefordert
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Häufige Fragen
Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?
Nein. § 558 BGB gibt dem Vermieter einen Anspruch auf Zustimmung, nicht das Recht, die Miete einseitig zu erhöhen. Stimmen Sie nicht zu, muss er auf Zustimmung klagen, und zwar binnen drei Monaten nach Ablauf Ihrer Frist (§ 558b Abs. 2 BGB). Ehrlich dazu: Ist die verlangte Miete ortsüblich, verlieren Sie den Prozess und tragen die Kosten.
Gilt Schweigen als Zustimmung?
Nein. Wer nicht antwortet, hat nicht zugestimmt. Das Schweigen hat aber eine Folge: Nach Ablauf der Frist darf der Vermieter klagen. Eine Antwort ist deshalb fast immer besser als keine, schon weil sie zeigt, dass Sie die Sache prüfen.
Was ist die Kappungsgrenze?
Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen, in Gebieten mit Landesverordnung nur um 15 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB). Diese Grenze gilt zusätzlich zur ortsüblichen Vergleichsmiete: Selbst wenn der Mietspiegel mehr hergäbe, ist bei der Kappungsgrenze Schluss.
Darf der Vermieter die Erhöhung per E-Mail schicken?
Ja. § 558a Abs. 1 BGB verlangt nur Textform, eine E-Mail genügt also, eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig. Viele Ratgeber behaupten hier noch Schriftform. Unwirksam ist dagegen die rein mündliche Ankündigung.
Kann ich wegen der Erhöhung kündigen?
Ja, mit dem Sonderkündigungsrecht des § 561 BGB: Sie kündigen bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang, das Mietverhältnis endet zum Ablauf des übernächsten Monats, und die Erhöhung tritt dann gar nicht erst ein. Dafür haben wir ein eigenes Werkzeug: Sonderkündigung nach Mieterhöhung.
Prüft ihr, ob die verlangte Miete ortsüblich ist?
Nein, und das sagen wir offen. Die Einordnung in den Mietspiegel hängt von Lage, Baujahr, Ausstattung und Zustand ab; das ist Einzelfallbewertung und kein Rechenweg. Wir prüfen die Hürden, die aus dem Gesetz folgen: Fristen, Kappungsgrenze, Form und Begründung. Für die Vergleichsmiete sind Mieterverein oder Anwältin die richtige Adresse.
Kein Rechtsrat, keine Behörde. Kein Rechtsrat, keine Behörde. Wir prüfen die Hürden, die sich aus dem Gesetz rechnen lassen: Fristen, Kappungsgrenze, Form und Begründung. Ob die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigt, prüfen wir nicht. Wer nicht zustimmt, riskiert eine Zustimmungsklage und bei ortsüblicher Miete deren Kosten. Die Texte entstehen mit Unterstützung eines KI-Systems.