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Mieterhöhung erhalten

Die Erhöhung entfällt, wenn Sie rechtzeitig kündigen.

Nach einer Mieterhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht — und kündigen Sie, wird die Erhöhung gar nicht erst wirksam. Kaum jemand kennt das. Es gilt aber nur wenige Wochen.

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Häufige Fragen

Was ist das Sonderkündigungsrecht nach einer Mieterhöhung?

Verlangt der Vermieter eine Mieterhöhung, dürfen Sie bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang außerordentlich kündigen — zum Ablauf des darauffolgenden Monats (§ 561 Abs. 1 BGB).

Das ist deutlich schneller als die normale Frist von drei Monaten zum Monatsende.

Muss ich die erhöhte Miete dann noch zahlen?

Nein. Kündigen Sie nach § 561 BGB, tritt die Mieterhöhung nicht ein (§ 561 Abs. 1 Satz 2 BGB). Sie zahlen bis zum Auszug die alte Miete weiter.

Das ist der eigentliche Wert dieses Rechts, und der Punkt, den die meisten übersehen.

Muss ich einen Grund angeben?

Nein. Es genügt, die Kündigung zu erklären und sich auf § 561 BGB zu berufen.

Deshalb kommt dieses Werkzeug ohne juristische Prüfung aus: Es übt ein Recht aus und argumentiert nicht.

Für welche Erhöhungen gilt das?

Für Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) und für Modernisierungserhöhungen (§ 559 BGB).

Nicht für Staffelmieten, Indexmieten oder gestiegene Betriebskostenvorauszahlungen — dort gibt es dieses Sonderrecht nicht.

Und wenn ich gar nicht ausziehen will?

Dann ist diese Kündigung der falsche Weg. Sie können der Erhöhung auch einfach nicht zustimmen — dann muss der Vermieter auf Zustimmung klagen.

Ob die Erhöhung überhaupt berechtigt ist, prüft dieses Werkzeug nicht. Das ist eine Frage des Einzelfalls und gehört zum Mieterverein.

Kein Rechtsrat, keine Behörde. Dieses Werkzeug erstellt ein Schreiben nach Ihren Angaben und berechnet Fristen aus dem Gesetz. Es bewertet Ihren Einzelfall nicht und prüft nicht, ob die Mieterhöhung berechtigt ist. Bei Zweifeln hilft ein Mieterverein — ab etwa 40 € im Jahr. Die Texte entstehen mit Unterstützung eines KI-Systems.