formundfrist.de
Internet · Festnetz · Umzug

Beim Umzug gilt: ein Monat, nicht drei.

Seit dem neuen TKG endet Ihr Internetvertrag beim Umzug einen Monat nach der Kündigung, taggenau statt zum Quartalsende. Viele Muster im Netz rechnen noch nach der alten Regel. Dieses Werkzeug rechnet nach der neuen.

Rechnung kostenlos TKG-Stand 2021, geprüft Brief für 6,90 €

Zieht ein Verbraucher um und der Anbieter kann die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht erbringen, endet der Vertrag einen Monat nach Zugang der Kündigung, taggenau und frühestens zum Auszug (§ 60 Abs. 2 TKG). Bietet er sie dort an, darf er den Vertrag mitnehmen.

Fristenrechner

Kostenlos

Die Kündigung wirkt frühestens zu diesem Tag. Früher kündigen kostet also nichts, später kündigen kostet Geld.

Die entscheidende Frage: Nur wenn die vertraglich geschuldete Leistung dort nicht angeboten wird, greift § 60 Abs. 2 TKG.

Ihr Vertrag endet am

…

Tragen Sie Ihren Auszugstag ein.

So wird gerechnet

      Kündigung erstellenMit Fristberechnung und Hilfsweise-Kaskade, als PDF und Word 6,90 €

      Ein Beispiel, durchgerechnet

      Paul zieht zum 1. Oktober in eine Straße, in der sein Anbieter kein Glasfaser hat. Er kündigt, der Brief geht am 5. September zu.

      Ein Monat später ist der 5. Oktober. Weil das nach seinem Auszug liegt, endet der Vertrag genau dann. Nach der alten Rechtslage (drei Monate zum Monatsende) wäre es der 31. Dezember gewesen: fast drei Monate länger zahlen für einen Anschluss, den er nicht mehr nutzt.

      Genau hier liegt das Problem: Die meisten Muster im Netz rechnen noch nach der alten Regel aus dem TKG von 2012. Seit Dezember 2021 gilt die Monatsfrist. Dieser Rechner rechnet nach geltendem Recht.

      Umzugskündigungs-Paket

      6,90 €
      Kündigung erstellen

      Einmalzahlung, kein Abo, kein Konto nötig. Endpreis, keine Umsatzsteuer nach § 19 UStG.
      Zahlung über Stripe (Karte, PayPal, Klarna, Apple Pay, Google Pay). Sofort als PDF und Word, 30 Tage abrufbar.

      Häufige Fragen

      Mein Anbieter bietet am neuen Wohnort Anschluss an. Kann ich trotzdem kündigen?

      Nein. Bietet der Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz an, darf er den Vertrag mitnehmen (§ 60 Abs. 1 TKG), mit unveränderter Restlaufzeit.

      Für den Umzug des Anschlusses darf er ein Entgelt verlangen, höchstens so viel wie für einen Neuanschluss. Ist Ihre Mindestlaufzeit ohnehin um, hilft die ordentliche Kündigung mit Monatsfrist (§ 56 Abs. 3 TKG).

      Gilt das auch für den Handyvertrag?

      Auf dem Papier ja, praktisch fast nie. Mobilfunk ist bundesweit verfügbar, beim Umzug innerhalb Deutschlands wird die Leistung am neuen Wohnort also angeboten.

      Realistisch nutzt das Sonderkündigungsrecht den Anschlüssen, die an der Adresse hängen: DSL, Glasfaser, Kabel, Festnetz.

      Ich ziehe ins Ausland: greift § 60 TKG?

      Höchstrichterlich ungeklärt. Der Wortlaut unterscheidet nicht zwischen In- und Ausland; die Verbraucherzentralen bejahen das Kündigungsrecht, und ein Amtsgericht hat zur alten Rechtslage im Sinne des Kunden entschieden. Manche Anbieter lehnen trotzdem ab.

      Dann hilft die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur, kostenfrei (§ 68 TKG). Die Anleitung im Paket beschreibt den Weg.

      Muss ich den Umzug nachweisen?

      Das Gesetz verlangt keinen bestimmten Nachweis. In der Praxis bestehen Anbieter aber auf einem Beleg, etwa der Meldebescheinigung oder dem neuen Mietvertrag.

      Wichtig für die Frist: Erst kündigen, Nachweis nachreichen. Die Monatsfrist läuft ab Zugang der Kündigung. Wer auf die Meldebescheinigung wartet, verschenkt Zeit und Geld.

      Darf der Anbieter eine Entschädigung verlangen?

      Nein. Für die vorzeitige Beendigung nach § 60 Abs. 2 TKG darf keine Entschädigung verlangt werden, nur Wertersatz, wenn Sie Endgeräte behalten (§ 56 Abs. 4 TKG).

      Bis zum wirksamen Vertragsende laufen die normalen Entgelte aber weiter, auch wenn der Anschluss schon tot ist. Lastschrift deshalb nicht vorschnell widerrufen.

      Zum Nachlesen

      Alle Fundstellen führen zu gesetze-im-internet.de, dem amtlichen Angebot des Bundesministeriums der Justiz.

      Kein Rechtsrat, keine Behörde. Dieses Werkzeug rechnet die Fristen des neuen TKG und erstellt ein Schreiben nach Ihren Angaben. Ob Ihr Anbieter die Leistung am neuen Wohnort anbietet, prüfen wir nicht. Das kann nur der Anbieter selbst. Sonderfälle (Auslandsumzug, Zusammenzug in eine Wohnung mit bestehendem Anschluss) sind rechtlich nicht abschließend geklärt; bei Streit hilft die Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur. Das sagt die Seite an den betreffenden Stellen ausdrücklich. Die Texte entstehen mit Unterstützung eines KI-Systems.