formundfrist.de
Mietrecht · § 573c BGB

Zählt Samstag als Werktag bei der Kündigungsfrist?

Ja. Bei der Drei-Werktage-Frist des § 573c Abs. 1 BGB zählt der Samstag als Werktag — das hat der Bundesgerichtshof 2005 entschieden. Nicht mit zählen nur Sonntage und gesetzliche Feiertage. Bei der Mietzahlung gilt das Gegenteil.

Die Norm im Wortlaut

§ 573c Absatz 1 BGB — Fristen der ordentlichen Kündigung

„Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.“
Stand 18.08.2026 · nachzulesen bei gesetze-im-internet.de

Das Gesetz sagt „Werktag“, definiert den Begriff aber nicht. Genau darum wurde gestritten — und deshalb gibt es dazu ein Urteil.

Was der BGH entschieden hat

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.04.2005 (VIII ZR 206/04) entschieden, dass der Samstag bei der Berechnung der Drei-Werktage-Frist mitzuzählen ist. Zwei Gründe gab das Gericht dafür an:

Praktisch heißt das: Sie haben weniger Zeit, als Sie denken

Wer den Samstag herausrechnet, verschiebt seinen Stichtag um ein bis zwei Tage nach hinten — und verpasst die Frist. Die Kündigung wirkt dann erst einen Monat später, und das kostet eine volle Monatsmiete.

Rechnen Sie Ihren Stichtag aus

Dritter Werktag

Kostenlos

Der Monat, in dem die Kündigung ankommen soll.

Wegen der Feiertage — die sind je Land verschieden.

Kündigung muss ankommen bis

Der Rechner berücksichtigt die gesetzlichen Feiertage Ihres Bundeslandes. Das ist kein Detail: Der 3. Oktober oder ein Feiertag am Monatsanfang verschiebt den dritten Werktag, und Feiertage gelten nicht überall gleich.

Der Fall, den niemand geklärt hat

Was passiert, wenn der dritte Werktag selbst auf einen Samstag fällt? Muss die Kündigung dann an diesem Samstag ankommen, oder reicht der folgende Montag?

Dazu gibt es keine höchstrichterliche Entscheidung. Man könnte argumentieren, dass § 193 BGB greift — die Norm verschiebt einen Termin, der auf einen Sonnabend fällt, auf den nächsten Werktag. Der BGH hat allerdings in einer anderen Entscheidung (17.02.2005 – III ZR 172/04) angenommen, dass § 193 BGB auf Kündigungsfristen nicht anzuwenden ist.

Unsere Empfehlung: den Samstag als Stichtag behandeln

Solange das offen ist, gibt es nur eine sichere Seite. Sorgen Sie dafür, dass die Kündigung bis zu diesem Samstag beim Vermieter ist. Wer auf den Montag setzt, wettet auf eine ungeklärte Rechtsfrage — und der Einsatz ist eine Monatsmiete.

Unser Rechner rechnet aus demselben Grund konservativ und weist Sie auf diesen Fall ausdrücklich hin.

Nicht verwechseln: bei der Miete zählt der Samstag nicht

Hier wird es unübersichtlich, und genau hier entstehen die meisten Fehler. Auch die Miete ist „bis zum dritten Werktag“ zu zahlen (§ 556b Abs. 1 BGB) — aber dort hat der BGH genau umgekehrt entschieden.

VorgangNorm SamstagUrteil
Kündigung
muss ankommen
§ 573c Abs. 1 zählt mit VIII ZR 206/04
27.04.2005
Mietzahlung
muss losgeschickt sein
§ 556b Abs. 1 zählt nicht VIII ZR 129/09
13.07.2010

Der Grund für den Unterschied ist banal und einleuchtend: Banken buchen samstags nicht. Bei der Kündigung dagegen wird samstags Post zugestellt, der Zugang ist also möglich.

Kündigungsschreiben mit geprüfter Frist

Der Assistent rechnet Ihren Stichtag aus, berücksichtigt die Feiertage Ihres Bundeslandes und erzeugt ein unterschriftsfertiges Schreiben mit der richtigen Datumsangabe.

Zum Kündigungsrechner

Häufige Fragen

Zählt der Samstag auch, wenn er der erste Tag des Monats ist?

Ja. Fällt der 1. auf einen Samstag, ist das der erste Werktag. Der Sonntag zählt nicht, Montag ist der zweite und Dienstag der dritte Werktag — die Kündigung muss also am Dienstag, dem 4., angekommen sein.

Was ist mit Feiertagen am Monatsanfang?

Gesetzliche Feiertage zählen nicht als Werktage und verschieben den Stichtag nach hinten. Wichtig: Feiertage gelten nicht bundesweit einheitlich. Der 1. November ist in Bayern ein Feiertag, in Berlin nicht. Maßgeblich ist das Bundesland, in dem der Vermieter die Kündigung empfängt.

Zählt das Absenden oder das Ankommen?

Das Ankommen. § 573c BGB stellt auf den Zugang beim Vermieter ab, nicht auf den Poststempel. Rechnen Sie deshalb mit Postlaufzeit und sichern Sie den Zugang — Einwurf-Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Zeugen.

Gilt die Drei-Werktage-Regel auch für den Vermieter?

Ja, die Stichtagsregel gilt für beide Seiten. Unterschiedlich ist nur die Länge der Frist: Für den Mieter bleibt es immer bei drei Monaten, für den Vermieter verlängert sie sich nach fünf Jahren auf sechs und nach acht Jahren auf neun Monate (§ 573c Abs. 1 Satz 2 BGB).

Was, wenn ich den dritten Werktag verpasse?

Dann wirkt die Kündigung einen Monat später. Sie ist nicht unwirksam, sie greift nur zum nächsten möglichen Termin — und das bedeutet eine weitere Monatsmiete. Ein Tag Verspätung kostet also einen vollen Monat.

Kein Rechtsrat. Diese Seite erklärt eine gesetzliche Regelung allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Wir sind keine Rechtsanwälte, keine Behörde und kein Mieterverein. Alle genannten Normen sind verlinkt, damit Sie sie selbst nachlesen können. Der Rechner geht von einem unbefristeten Wohnraummietvertrag ohne Sonderregelungen aus. Bei Staffel- und Zeitmietverträgen, Werkswohnungen oder möbliertem Wohnraum können andere Fristen gelten.