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Mietvertrag kündigen

Ein Tag zu spät kostet eine Monatsmiete.

Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag ankommen — und der Samstag zählt mit. Rechnen Sie nach, bis wann Ihr Schreiben da sein muss.

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Das Mietverhältnis endet immer zum Monatsende.

Regionale Feiertage verschieben den dritten Werktag.

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Häufige Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist für Mieter?

Drei Monate zum Monatsende. Das Schreiben muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, damit das Mietverhältnis zwei Monate später endet (§ 573c Abs. 1 BGB).

Für den Mieter bleibt es immer bei drei Monaten — auch nach zwanzig Jahren Mietzeit. Die Staffelung nach Wohndauer gilt nur für den Vermieter.

Zählt der Samstag als Werktag?

Ja. Werktage sind Montag bis Samstag. Nur Sonntage und gesetzliche Feiertage zählen nicht mit.

Das ist die häufigste Fehlerquelle: Wer den Samstag herausrechnet, verschiebt seinen Termin um einen Tag nach hinten — und verpasst ihn dadurch.

Was heißt „zugehen“ genau?

Der Brief muss beim Vermieter angekommen sein, nicht abgeschickt. Das Datum auf dem Umschlag hilft Ihnen nicht.

Nehmen Sie ein Einwurf-Einschreiben. Beim Übergabe-Einschreiben und beim Rückschein muss jemand persönlich unterschreiben — ist niemand da, gilt der Brief als nicht zugegangen, und Ihre Frist verstreicht.

Muss ich einen Grund angeben?

Nein. Als Mieter können Sie ordentlich kündigen, ohne einen Grund zu nennen.

Das ist auch der Grund, warum dieses Werkzeug ohne juristische Prüfung auskommt: Es übt ein Recht aus und argumentiert nicht.

Was ist bei einem Zeitmietvertrag oder Kündigungsverzicht?

Dann gelten andere Regeln, und diese Rechnung passt nicht.

Ein befristeter Vertrag endet zum vereinbarten Datum. Ein wirksamer Kündigungsverzicht kann bis zu vier Jahre binden. Sehen Sie in Ihren Mietvertrag, bevor Sie kündigen — im Zweifel hilft ein Mieterverein.

Kein Rechtsrat, keine Behörde. Dieses Werkzeug erstellt ein Schreiben nach Ihren Angaben und berechnet Fristen aus dem Gesetz. Es bewertet Ihren Einzelfall nicht und prüft Ihren Mietvertrag nicht. Bei Zeitmietverträgen, Kündigungsverzicht oder Streit hilft ein Mieterverein — ab etwa 40 € im Jahr. Die Texte entstehen mit Unterstützung eines KI-Systems.